Das Abschlussturnier des TCP findet heuer wieder in Novigrad statt - hier findest du alle Details rund um den Ausflug und die Anmeldung.
News
Abschlussturnier mit dem TCP 2023 - Novigrad/Istrien
Anreise: Mittwoch 20. bis Sonntag 24.09.2023 4 Nächte
Kosten: bei Reservierung bis 25.02.2023 (Frühbucherbonus)
Bestellung nach dem 25.2.2023 zuzügl. 10 % falls noch Zimmer frei sind
Zimmer | Servicegebühr | Summe | |
Doppelzimmer Balkon Meerseite | 277,67 € | 10,00 € | 287,67 € |
Doppelzimmer Balkon | 267,82 € | 10,00 € | 277,82 € |
DZ Balkon Single Use | 400,14 € | 10,00 € | 410,14 € |
10 % Gruppenermäßigung bei Teilnahme
von über 20 Personen beim Preis berücksichtigt!
Tennis: zuzgl. EUR 30,00 für Tennis
Leistungen: Unterkunft im Aminess Maestral Hotel****, HP,
gratis Eintritt in den Wellnessbereich inklusive Hallenbad
Ortstaxe: inkludiert
Anreise: Selbstanreise
Anmeldung: ausschließlich schriftlich bis 25. Februar 2023 mittels Anmeldeformular Novigrad 2023.pdf
abzugeben bei Erika Planeta persönlich oder senden an e.planeta@aon.at
Anzahlung: 80,-- sofort, Restzahlung bis 10. August 2023
Bitte auf diese Kontonummer überweisen:
Tennis Club Premstätten
AT07 3847 7000 0007 4757
Raiffeisenbank Region Graz-Thalerhof
Vermerk: „Abschlussturnier Novigrad 2023“
Weitere Vorteile als ZISCHKA-Gast
10% Ermäßigung auf Getränke
10% Ermäßigung im Wellness-Bereich
10% Ermäßigung auf Fahrrad-Verleih
10% Ermäßigung auf Massagen Getränke beim Abendessen (bis 17.5. und ab 15.9.)
5% Mehrbucher-Bonus 2023 - für den 2. Aufenthalt 2023 in einem unserer Hotels
freier Eintritt ins Hallenbad
Wichtige allgemeine Informationen:
Auch heuer haben wir unser Kontingent über Zischka Reisen gebucht.
- Es gelten die Storno- und Reisebedingungen des Anbieters von Zischka:
Servicegebühr
Bei sämtlichen Reisen, die bei HZS gebucht werden, wird eine separat ausgewiesene, nicht refundierbare Servicegebühr in der Höhe von € 20,- pro Person verrechnet. Für Gruppen ab 10 Personen gilt eine Höhe von € 10.- pro Person. Personen bis 11,99 Jahre sind von der Servicegebühr ausgenommen. Die Servicegebühr deckt ausschließlich anfallende Beratungs- und Verwaltungskosten, die zur Aufarbeitung und Bereitstellung von Reisen entstehen. Die Servicegebühr ist kein Teil des Reisepreises. Die Servicegebühr wird auch bei Reiseabsagen, unabhängig vom Grund der Absage, in voller Höhe einbehalten. So wird die Servicegebühr auch im Fall des Reiserücktritts ohne Stornokosten, sowie einer Reiseabsage im Sinne des PRG § 10. (3) einbehalten und nicht refundiert.
Zischka empfiehlt den Abschluss einer Storno- und Reiseversicherung
Variante 1:Der Zischka Stornoschutz deckt um lediglich 7% des Gesamtpreises ein Storno vor der Reise sowie einen Abbruch der Reise (z.B. wegen Verletzung).
Variante 2: Der Reiseschutz „Classic“ erweitert den Stornoschutz um eine Reiseversicherung (z.B. Rücktransport). Nähere Infos zu allg. Versicherungsbedingungen und Datenschutz finden Sie auf: www.zischka.at/versicherung
Stornobedingungen
Die Stornierung muss schriftlich bis 48 Stunden nach Auftreten des Stornogrundes erfolgen; gültig ab dem Tag des Einganges der Stornierung.
Stornogebühren:
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt…..10%
ab 29. – 21. Tag……………………20%
ab 20. – 10. Tag……………………45%
ab 9. – 4. Tag……….……………...65%
ab dem 3. Tag (72 Stunden)………..85%
Für die Abwicklung eines Stornofalles über die bei uns abgeschlossene Versicherung ist ein Nachweis nötig, z. B. ärztliches Attest mit Diagnose, auch bei Reiseabbruch vor Ort. Bitte senden Sie die Unterlagen an Hannes Zischka Sportreisen oder direkt an schaden@allianz.at. Für vermittelte Reisen gelten die Bedingungen des jeweiligen Veranstalters.
Reisedokumente
Ein gültiger Reisepass oder gültiger Personalausweis ist für die Einreise erforderlich. Der nationale Führerschein ist kein gültiges Grenzdokument. Wir empfehlen, diese Ausweisvorschriften vor Reisebeginn noch einmal zu überprüfen, da es zu Änderungen kommen kann
Wichtige Informationen zu Ihrem Angebot Pauschalreiseinformationen
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Hannes Zischka Sportreisen trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags. — Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen. — Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können. — Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen. — Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern. — Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung. — Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen. — Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. — Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen. — Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. — Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. — Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Hannes Zischka Sportreisen hat eine Insolvenzabsicherung mit der BKS Bank AG, St. Veiter Ring 43, 9020 Klagenfurt abgeschlossen. Die Anmeldung sämtlicher Ansprüche ist bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen ab Eintritt einer Insolvenz beim Abwickler (Allianz Partners, Postfach 3000, A[1]1130 Wien, T +43 1 52503-0, F +43 1 52503 999, service@allianz-assistance.at) vorzunehmen