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Abschlussturnier mit dem TCP 2025 - Novigrad/Istrien

Das Abschlussturnier des TCP findet heuer wieder in Novigrad statt - hier findest du alle Details rund um den Ausflug und die Anmeldung.

Abschlussturnier  mit dem TCP 2025 - Novigrad/Istrien

Anreise:            Mittwoch 24. bis Sonntag 28.09.2025  4 Nächte

Kosten bei Reservierung bis 20.02.2025 (Frühbucherbonus) pro Person
Bestellung nach dem 20.2.2025 zuzügl. 10 % falls noch Zimmer frei sind



Zimmer (pro Person)

Servicegebühr

Summe

Doppelzimmer Balkon Meerseite

281,23 €

10,00 €

291,23 € 

DZ Balkon Meerseite Single Use

494,42 €

10,00 €

504,42 € 

Suite Balkon, Meerseite

367,24 €

10,00 €

377,24 €

10 % Gruppenermäßigung bei Teilnahme
 von über 20 Personen beim Preis berücksichtigt!


Tennis:        zuzgl. 30,00 € für Tennis


Leistungen: Unterkunft im Aminess Maestral Hotel****, HP,
                     gratis Eintritt in den Wellnessbereich inklusive Hallenbad 

Ortstaxe:       inkludiert

Anreise:         Selbstanreise

Anmeldung:   ausschließlich schriftlich bis 20. Februar 2025 mittels Anmeldeformular Novigrad 2025.pdf

                      abzugeben bei Erika Planeta persönlich oder senden an e.planeta@aon.at  

Anzahlung:    80 € sofort, Restzahlung bis 10. August 2025  


Bitte auf diese Kontonummer überweisen: 

Tennis Club Premstätten

AT24 3821 0000 0607 4751

Raiffeisenbank Kalsdorf-Lieboch-Stainz

Vermerk: „Abschlussturnier Novigrad 2025“

Auch heuer haben wir unser Kontingent über Zischka Reisen gebucht.

Ermäßigungen/Aufschläge/Informationen
 • Getränke beim Abendessen nicht (mehr) inkludiert
 • Parken: € 3,00/Tag (vor Ort zu bezahlen)
 • Haustiere: € 25,00/Tag (vor Ort zu bezahlen, Anmeldung erforderlich)
 • 25% Kinderermäßigung bis 6,99 Jahre "Single mit Kind" im Doppelzimmer
 • 100% Kinderermäßigung bis 6,99 im 1. Zusatzbett mit 2 Vollzahlern (Suite und DZ)
 • 20% Ermäßigung ab 14 Jahre im Zusatzbett mit 2 Vollzahlern im Doppelzimmer und in der Suite
 • 50% Kinderermäßigung 0 bis 13,99 Jahre im 2. Zusatzbett mit 2 Vollzahlern (Suite) 

Weitere Vorteile als ZISCHKA-Gast
 • 10% Ermäßigung auf Fahrrad-Verleih sowie auf Getränke, Massagen und Wellness-Bereich
 • 5% Mehrbucher-Bonus 2025 - ab dem 2. Aufenthalt 2025 in einem unserer Hotels
 • freier Eintritt ins Hallenbad
 • Hoteltransfer Istrien zu günstigeren Konditionen selbst buchbar: www.goopti.com/de/hotels/zischka camp
 • Tennis Shop Graz mit Versandmöglichkeit www.zischka.at/shop 

Wichtige Informationen zum Zischka Angebot Servicegebühr 
Bei sämtlichen Reisen, die bei Hannes Zischka Sportreisen gebucht werden, wird eine separat ausgewiesene, nicht refundierbare Servicegebühr in der Höhe von € 20,- pro Person verrechnet. Für Gruppen ab 10 Personen wird eine Servicepauschale von € 10.- pro Person verrechnet. Kinder bis 11,99 Jahre sind von der Servicegebühr ausgenommen. Die Servicegebühr deckt ausschließlich anfallende Beratungs- und Verwaltungskosten, die zur Aufarbeitung und Bereitstellung von Reisen entstehen. Die Servicegebühr ist kein Teil des Reisepreises. Die Servicegebühr wird auch bei Reiseabsagen, unabhängig vom Grund der Absage, in voller Höhe einbehalten. So wird die Servicegebühr auch im Fall des Reiserücktritts ohne Stornokosten, sowie einer Reiseabsage im Sinne des PRG § 10. (3) einbehalten und nicht refundiert. 

Wir empfehlen den Abschluss einer Storno- und Reiseversicherung 
Variante 1: Der Zischka Stornoschutz deckt um lediglich 7% des Gesamtpreises ein Storno vor der Reise sowie einen Abbruch der Reise (z.B. wegen Verletzung). 
Variante 2: Der Reiseschutz „Classic“ erweitert den Stornoschutz um eine Reiseversicherung (z.B. Rücktransport). Nähere Infos zu allg. Versicherungsbedingungen und Datenschutz finden Sie auf: www.zischka.at/versicherung 

Stornobedingungen 
Die Stornierung muss schriftlich bis 48 Stunden nach Auftreten des Stornogrundes erfolgen; gültig ab dem Tag des Einganges der Stornierung. 
Stornogebühren: 
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt…………………..……..10% 
ab 29. – 21. Tag………………………………………20% 
ab 20. – 10. Tag………………………………………45% 
ab 9. – 4. Tag……….…………………………….…..65% 
ab dem 3. Tag (72 Stunden)………………...85% 
No Show (Nicht-Anreise ohne Absage)...100% 

Für die Abwicklung eines Stornofalles über die bei uns abgeschlossene Versicherung ist ein Nachweis nötig, z. B. ärztliches Attest mit Diagnose, auch bei Reiseabbruch vor Ort. Bitte senden Sie die Unterlagen an Hannes Zischka Sportreisen oder direkt an claims.at@allianz.at. Für vermittelte Reisen gelten die Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Kenntnisnahme der Geschäftsbedingungen und des Datenschutzes Mit Ihrer Anmeldung bestätigen Sie die Kenntnisnahme der besonderen Geschäftsbedingungen von Hannes Zischka Sportreisen (www.zischka.at/agb), der Stornobedingungen und Stornoversicherungs-Varianten, der Zahlungsabfolge im Sinne der Insolvenzrisiko-Abdeckung (Infos in unseren AGB), sowie unserer Datenschutzerklärung: www.zischka.at/datenschutz 

Pauschalreiseinformationen 
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Hannes Zischka Sportreisen trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags. — Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen. — Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können. — Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen. — Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern. — Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung. — Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen. — Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. — Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen. — Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. — Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. — Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Hannes Zischka Sportreisen hat eine Insolvenzabsicherung mit der BKS Bank AG, St. Veiter Ring 43, 9020 Klagenfurt abgeschlossen. Die Anmeldung sämtlicher Ansprüche ist bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen ab Eintritt einer Insolvenz beim Abwickler (Allianz Partners, Postfach 3000, A 


User ImageHannes Kollmann, 30. Januar 2025